Quotierung der Versicherungsprämien

19.9.2023 – Das Problem der Leihflotten ist auch unter engagierten Eigen-E-Scooter-Nutzern bekannt und wird mitunter heiß diskutiert. Leider ist es tatsächlich so, dass die weitgehend unkontrollierte Nutzung der Leihscooter neben den vielen Unfällen auch zu einer teilweise an Hass grenzenden Unbeliebtheit in den Ballungsgebieten führt. Und als E-Scooter-Besitzer kann ich die verärgerten Anwohner und Verkehrsteilnehmer gut verstehen.

Neben den vom GDV geforderten Maßnahmen wäre ein relativ einfach durchzusetzender erster Schritt eine Differenzierung bei der Höchstgeschwindigkeit. Wenn Leihscooter zum Beispiel auf 18 km/h begrenzt würden (und im Gegenzug für Scooter im Eigenbesitz auf maximal 25 km/h erhöht würde, wie es EU-üblich ist), dann wäre vielen geholfen und sehr wahrscheinlich würde sich diese einfache Maßnahme schon positiv auf das Unfallgeschehen insgesamt auswirken.

Einschränkungen wie Helmpflicht oder Erlaubnispflicht für Leihscooter wären nur sinnvoll, wenn diese auch flächendeckend zuverlässig kontrolliert werden (können). Eine Geschwindigkeits-Beschränkung dagegen ist einfach per Software-Update realisierbar, kostenneutral und – ja, natürlich – wohl unpopulär.

Da müssen die Verleiher in die Pflicht genommen werden. Die Versicherer könnten das, wenn sie denn wollen, über die Quotierung der Prämien durchsetzen. Dafür braucht es keine gesetzlichen Regelungen.

Michael Jahn

jahn@gmx.net

zum Artikel: „Sicherheitsproblem: GDV fordert Führerschein für E-Scooter”.

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