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Produkte werden designt, aber nicht vernünftig entwickelt

21.3.2019 – Wer blickt da bei der Nürnberger durch? „Die Nürnberger Allgemeine Versicherungs-AG ersetzt im „Komfort“-Tarif der Privat-Haftpflicht nun auch Schäden durch deliktunfähige Kinder bis zu 500.000 Euro. Für weitere deliktunfähige Personen werden die Schäden bis zu 50.000 Euro ersetzt.” Wozu ist das erforderlich; dafür besteht doch kein Bedarf?

Hier sorgt der Kunde für einen (unbekannten) Dritten vor. Wichtiger wäre es doch, dass die eigene Haftpflichtversicherung leistet, wenn der Kunde selbst durch eine deliktunfähige Person geschädigt wird; analog der Forderungsausfall-Deckung.

Dann weiter „Auch bei den Gefälligkeitsschäden stellt sich die Nürnberger neu auf: Ab sofort werden Schäden dieser Art im „Komfort Plus“-Baustein bis zur vereinbarten Versicherungssumme übernommen.” Für Gefälligkeitsschäden besteht grundsätzlich kein Deckungsausschluss. Der Kunde genießt also grundsätzlich Versicherungsschutz.

Dass die Nürnberger mit ihrem Haftungseinwand („stillschweigender Haftungsausschluss bei Gefälligkeiten”) nicht weit kommen wird, ist nach höchstrichterlichen Rechtsprechung längst entschieden. Hier werden Produkte designt, aber nicht vernünftig (weiter)entwickelt.

Erwin Daffner

daffner@gmx.de

zum Artikel: „Mehr Leistungen in Haftpflicht und Sachversicherungen”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Haftpflichtversicherung · Haftungsausschluss · Privathaftpflicht · Senioren
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