Möglichkeit einer „Allgefahren-Versicherung”

10.11.2020 – Es besteht ja die Möglichkeit einer „Allgefahren-Versicherung”, bei der alles außer den ausdrücklich ausgeschlossenen Risiken (Krieg / Atomkraft et cetera) versichert ist. Hinweise darauf habe ich in den letzten Jahrzehnten niemals unaufgefordert bekommen!

Vielen Vermittlern ist dies nicht einmal bekannt. Dementsprechend lückenhaft ist die Absicherung der Risiken – ohne dass der professionelle Vermittler dafür geradestehen muß... Verbraucherschutz hat immer noch keinen nennenswerten Stellenwert.

Volker Arians

volker.arians@t-online.de

zum Artikel: „Wann Vermittler auf Deckungslücken hinweisen müssen”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

+Günter Hübner - Verbraucher müssen sich mit den Informationen befassen. mehr ...

Gerhard Göddecke - Nicht- Lesen der Vollkasko-Versicherungs-Bedingungen. mehr ...

E. Daffner - Allgefahren-Versicherung ist mit einer Wundertüte vergleichbar. mehr ...

Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Verbraucherschutz
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe
WERBUNG