Maklervertrieb ist für Versicherer Teil ihrer eigenen Vertriebssteuerung

15.3.2021 – Maklervertrieb ist für Versicherer nicht etwa die Menge an Versicherungsmaklern, sondern ein Teil ihrer eigenen Vertriebssteuerung, oft mit eigenem Vertriebsvorstand Maklervertrieb und einem Stab an Mitarbeitern in der Zentrale des Versicherers sowie dezentral auf den Geschäftsstellen. Dem liegt die Erkenntnis zugrunde, dass Makler für Versicherer eine wichtige Bedeutung für den Absatz ihrer Produkte haben.

Aus Versicherersicht ist dies auch steuerbar, etwa durch Verfügungstellung geeigneter, manchmal spezieller Produkte, Service für Makler und angemessene Courtagezusagen.

Für diesen Maklervertrieb des Versicherers ist es selbstverständlich wichtig, zu erfahren, welche Produkte sich für den Produkt-Vertrieb des Versicherers über Makler inwieweit eignen. Gerade auch, weil sie ja bei diesem Vertrieb über Makler nicht den unmittelbaren Zugang zum Endkunden haben.

Es ist doch keinesfalls so, dass Makler dem beratenen Kunden ein Produkt eines Versicherers vermitteln, der dazu rein gar nichts beigetragen hätte als seine Bereitschaft, die ohnehin vorhandenen Produkte auch auf besondere Nachfrage in jedem Einzelfall bei konkretem Kundenbedarf auch ihm zur Vermittlung zur Verfügung zu stellen. So dass der Versicherer zu diesem Kunden kommt wie die Jungfrau zum Kinde.

Dass Versicherer Makler nicht zwingen können, zu vermitteln, bedeutet nicht, dass ihr Maklervertriebsvorstand mit seinem Maklervertriebs-Personal keinen Einfluss darauf hätte – er hat sogar gegebene Vertriebsziele.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Keine Absatzhitparade oder Ladenhüter bei Versicherungsmaklern”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Außendienst · Maklervertrieb · Personal · Private Krankenversicherung
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