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Wer informiert Berater über solche Möglichkeiten der Anbieter?

16.9.2019 – So wie sich ein Versicherungsnehmer für ein bestimmtes Produkt entscheiden kann, können auch die Anbieter bestimmte Risiken ablehnen oder auch im Bedarfsfall Kündigungen aussprechen. Ein Umstand, mit welchem Berater seit jeher zu kämpfen haben.

Relativ neu hingegen ist nun auch eine Kündigung im Bereich der Personenversicherungen, wobei eine Beitragsanpassung bei bestimmten Vertragskonstellationen auch schon durchgeführt wurde. Berater sollten darauf hingewiesen haben, was ja mündlich nicht genügt, sondern auch schriftlich dokumentiert werden muss.

Aber die Frage ist auch, wer denn Berater eigentlich über solche Möglichkeiten der Anbieter hinlänglich informiert? Im Bereich der „sogenannten” Weiterbildung über zum Beispiel „gut beraten“ erfolgen solche Hinweise in der Regel nicht, denn bei diesen Informationen geht es darum, Argumente für den Vertrieb der Produkte möglichst verkaufsoptimiert an die Beraterwelt zu geben, welche sich dann dies auch noch seit einiger Zeit verpflichtend anhören müssen. Negative Informationen in Bezug auf die eigenen Produkte sind hier hinderlich und könnten das Produkt doch eher schlecht aussehen lassen.

Ähnliches ist nun ja auch mit den Angeboten zur Existenzschutz-Versicherung zu bemerken, welche vor Jahren als Produkt gegenüber einer Berufsunfähigkeits-Versicherung undenkbar gewesen wären. Nun, nachdem die Anbieter immer öfter auch Mal in der Berufsunfähigkeit leisten müssen, wurden hier Beiträge angepasst und mit viel Aufwand wird das neue Produkt in den Markt gebracht! Es empfiehlt sich, das als System zu erkennen!

Hans-Jürgen Kaschak

info@veka-online.de

zum Artikel: „Invaliditätspolicen: Tickende Zeitbomben”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Beitragsanpassung · Berufsunfähigkeit
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