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Nettotarife mit kostengünstigen Fonds rechnen sich fast immer

29.1.2021 – Die im Artikel genannten Honorarsätze von 7,8 Prozent spiegeln keineswegs die Realität bei der Vergütung von Netto-Tarifen wider. Dieser Satz stammt aus einer Zeit, in der die Grenze des § 138 BGB (Wucherparagraph) von Akteuren ausgetestet wurde, und mit 7,8 Prozent lag man noch knapp unter dem doppelten der üblichen Vergütung, die zur Nichtigkeit der Vergütungsvereinbarung geführt hätte.

Angemessen und marktüblich sind Vergütungen zwischen drei und fünf Prozent der Beitragssumme, wenn man nicht den Zeitaufwand in Form von Stundensätzen berechnet. Damit und bei Fondspolicen durch den Einsatz kostengünstigerer Fonds lassen sich für den Kunden überzeugende Vorteile erzielen, die sogar einen Umstieg rentabel machen können.

Auf jeden Fall ist jedoch ein Vergleich mit geeigneten Tools erforderlich. Makler/Berater erhalten von unabhängigen Dienstleistern alle Informationen zu Kosten in Policen und Fonds in speziellen Rechnern bereitgestellt.

In der Tat können Kunden rechtsgültig vereinbarte und entrichtete Honorare auch bei einer frühzeitigen Kündigung der vermittelten Police – im Gegensatz zu Provisionstarifen nicht vom Makler/Berater zurückfordern.

Netto-Tarife mit kostengünstigen Fonds bestückt, rechnen sich für den Kunden fast immer, deshalb werden sie in der Tat – unabhängig von einem möglichen Provisionsdeckel – in Zukunft weiter wachsende Anteile am Neugeschäft erzielen. Bei einzelnen Anbietern waren es bereits 2019 20 Prozent. Das sollten Makler berücksichtigen.

Thomas Meinhardt

thomas.meinhardt@confee.de

zum Leserbrief: „Wo ist der Mehrwert für den Kunden?”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Fondspolicen · Nettopolicen · Provisionsdeckel
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