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Kann der Gesetzgeber das wirklich?

5.3.2020 – Ja, er sollte es! Aber kann er das auch? Wer trifft denn in den Gesetzgebungs-Ausschüssen aufeinander? Beratungsaffine Stimmen, aber keine Kompetenzträger und beratungswillige, aber interessengesteuerte Vorstandsdelegierte und Lobbyisten.

Dass ein Herr Riester sich nicht gegen seinen Namen als Label wehrt(e), ist wiederum dem Stimmen- und Geltungsbedürfnis seiner Gattung geschuldet. Willkommen bei der Umsetzung des Volks- oder Verbraucherwillens.

Christian Kramer

info@kramer-finanzmarkt.de

zum Leserbrief: „Nur der Gesetzgeber kann eine für jeden verständliche Altersversorgung beschließen”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Altersversorgung · Riester
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