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Landgericht hat die Uhren wieder 40 Jahre zurück gedreht

20.6.2022 – Schön, dass wenigstens das Amtsgericht der vernünftigen Argumentation des Versicherers folgen wollte. Schade, dass das Landgericht die Uhren dann wieder 40 Jahre zurück gedreht hat.

Ich werde es wohl nicht mehr erleben, dass sich in deutschen Gerichten der Grundsatz durchsetzt, daß der Betrieb eines Kfz grundsätzlich erhöhte Rücksicht und Verantwortung, auch für die Fehler anderer, erfordert. Ich habe in der Fahrschule gelernt, dass ich daher auch als Vorfahrtsberechtiger nicht mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit – geschweige denn mit überhöhter Geschwindigkeit – fahren darf... Aber Sie erraten es sicher, nein, das war keine deutsche Fahrschule! Schade, wieder eine Chance verpasst.

Gero Sifferath

info@sifferath.de

zum Artikel: „Vorfahrtsverletzung: Mitverschulden wegen geringer Geschwindigkeits-Überschreitung?”.

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