20.6.2022 – Schön, dass wenigstens das Amtsgericht der vernünftigen Argumentation des Versicherers folgen wollte. Schade, dass das Landgericht die Uhren dann wieder 40 Jahre zurück gedreht hat.
Ich werde es wohl nicht mehr erleben, dass sich in deutschen Gerichten der Grundsatz durchsetzt, daß der Betrieb eines Kfz grundsätzlich erhöhte Rücksicht und Verantwortung, auch für die Fehler anderer, erfordert. Ich habe in der Fahrschule gelernt, dass ich daher auch als Vorfahrtsberechtiger nicht mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit – geschweige denn mit überhöhter Geschwindigkeit – fahren darf... Aber Sie erraten es sicher, nein, das war keine deutsche Fahrschule! Schade, wieder eine Chance verpasst.
Gero Sifferath
zum Artikel: „Vorfahrtsverletzung: Mitverschulden wegen geringer Geschwindigkeits-Überschreitung?”.
Erwin Daffner - Versicherer wollte Geld sparen – zahlen müssen die Versicherungsnehmer. mehr ...
Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.