20.6.2022 (€) – Der Unfallverursacher hatte einer Autofahrerin die Vorfahrt genommen. Sein Versicherer wollte die Geschädigte anschließend in Mithaftung nehmen. Denn sie war geringfügig zu schnell gefahren. In der Sache entschied das Lübecker Landgericht. (Bild: Pixabay CC0)
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