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Krankenkassenmitglieder sind keine Vertragspartner

20.4.2020 – Wie zufrieden sind Strafgefangene mit ihrem Vertragspartner, der Justizvollzugsanstalt, etwa wegen Unterbringung und Verpflegung? Oder der Steuerzahler mit seinem Vertragspartner – dem Finanzamt? Wer nach dem Vertrag fragt, aufgrund dessen Rundfunkgebühren an die GEZ zu zahlen sind, wird auch nur auf den Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag verwiesen.

Das hat ja auch alles seine Vorteile, denn wer will schon, dass Gefangene durch verhaltensbedingte fristlose Kündigung oder Vertragskündigung mit Frist aus dem Gefängnis entlassen werden – statt in Einzelhaft bei Fernsehentzug zu kommen?

Kein Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse kann mit seinem Vertragspartner, der Krankenkasse, zufrieden oder unzufrieden sein, denn er hat ja gar keinen. Oder hat jemals jemand einen Mitgliedschafts-Vertrag zwischen einem Krankenkassenmitglied und seiner Krankenkasse gesehen?

Über deren Leistungen entscheiden zunächst Gesetzgeber über Sozialversicherungs-Politik, sodann Sozialgerichte im Streitfall. Und auch die Verträge der Krankenkasse mit ihren Vertragspartnern sind wichtig.

Ja – es gibt sie – die Vertragspartner der Krankenkassen. Wer auf mancher Website dort nach „Vertragspartner” sucht, wird rasch fündig, etwa mit Überschriften wie „Alles für unsere Vertragspartner/ Leistungserbringer”. Da sind dann Arzneimittelhersteller, Ärzte, Hilfsmittelversorger und Andere aufgeführt, nur natürlich nicht die Versicherten. Denn die haben hier ja auch rein gar nichts unter den Vertragspartnern zu suchen.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „So (un)zufrieden sind privat und gesetzlich Krankenversicherte”.

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Gesetzliche Krankenversicherung · Private Krankenversicherung
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