Könnte bis zum Lenbensende bedauert werden

2.6.2017 – Leider fehlt hier das Beispiel eines höchstrichterlichen Urteils, das die Nichtnotwendigkeit des Kündigungsverzichtes belegt.

Mich würde schon interessieren, wie ein der Krankenversicherungs-Pflicht unterliegender Deutscher sich rechtlich bewegt, wenn der ausländische Versicherer den Vertrag aufgrund schlechter Rentabiltät kündigt und er wohl vergeblich einen privaten Krankenversicherer sucht, der ihn dann versichert. In dem Moment käme er der vorgeschriebenen Versicherungspflicht wohl nicht nach?

Er kann wohl in den Basistarif, was wohl letztlich dazu führen würde, den seinerzeitigen Schritt, einen ausländischen Versicherer aus Beitragsgründen zu bemühen, bis ans Lebensende zu bedauern.

Rainer Weckbacher

rweckbacher@aol.com

zum Leserbrief: „PKV kann gekündigt werden”.

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Peter Schramm - Keine KUK kündigt wegen „schlechter Rentabilität”. mehr ...

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Basistarif · Private Krankenversicherung · Versicherungspflicht
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