14.1.2019 – Ich bin schon immer dafür, dass die Nutzung eines Mobiltelefons (in der Hand) mit einem Fahrverbot geahndet werden sollte. Geldstrafen und Punkte reichen ganz offensichtlich nicht aus.
In dem hier geschilderten Fall beruft sich das Gericht auf das Wort „mobil” und weiterhin auf „[...] nur dann erlaubt, wenn lediglich eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist”.
Einmal abgesehen davon, dass man durchaus Videotelefonie durchführen kann, ohne auch nur einen einzigen Blick auf das Handy zu werfen, ist die Ablenkung bei einem Gespräch mit dem Beifahrer und gelegentlicher Kopfwendung zur rechten Seite vom Ablenkungsfaktor wohl sogar kritischer zu sehen.
Bei meinem Fahrzeug kann ich von dem in der Mitte des Armaturenbretts angebrachten Display während der Fahrt E-Mails oder SMS abrufen und lesen, nur nicht verfassen. Ich würde davon ausgehen, dass der Ablenkungsfaktor bei einer solchen Aktion sehr viel höher ist. Diese findet nur nicht „mobil” sondern „fest” statt und ist nur deswegen nicht bußgeldbewehrt.
Meines Erachtens müsste auch dieses vom Gesetzgeber untersagt werden. Auch wenn ich von einer Videotelefonie während der Fahrt nichts halte, hat es das Gericht versäumt, zulässige und größere Ablenkungsfaktoren in die Fallbeurteilung so einzubeziehen, dass auf ein Bußgeld hätte verzichtet werden müssen.
Rainer Weckbacher
zum Artikel: „Videotelefonieren beim Autofahren ist verboten”.
Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.