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Fehler des Versicherers

6.9.2023 – Heißes Thema... Peter Schramm fragt im Leserbrief schon nach Beitragsanpassungen (BAP) und offenbart damit die Unkenntnis des Modells und der Funktionsweise. Der Kopfschaden des Kundenanteils ist nicht ausreichend angestiegen, sonst wäre schon angepasst. Und für den von der Beihilfe getragenen Anteil der Kosten gibt es weder einen kalkulierten Beitrag noch eine BAP.

Die FAMK schafft es nicht, die Abrechnung der Beihilfe so abzubilden, wie die Beihilfe abrechnet. Das ist ein Fehler des Versicherers, der offensichtlich das Problem nicht lösen kann.

Thorulf Müller

th.mueller@derkvprofi.de

zum Leserbrief: „Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus Versicherungsverträgen ist gesetzlich sichergestellt”.

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Leserbriefe zum Leserbrief:

Peter Schramm - Das Problem wurde indes gelöst. mehr ...

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