30.11.2022 – Falsch beraten? Am falschen Ende gespart, weil nur auf die Prämie geschielt wird? Auf fragwürdige Ratings verlassen? Dann muss sich der Verbraucher nicht wundern, wenn er im Schadenfall der Dumme ist.
Es gibt Versicherer, die auch bei Unfallschäden durch Bewusstseinsstörung leisten. Wenn diese Vereinbarung fehlt oder nur eingeschränkt eingeschlossen wurde, wird es für den Verbraucher, wie jetzt geurteilt, teuer.
Das gilt für alle anderen Versicherungsverträge. Es herrscht Vertragsfreiheit in der Versicherungswirtschaft. Fehlender Versicherungsschutz bedeutet keine Leistung im Schadensfall.
Hubert Gierhartz
zum Artikel: „Versicherer bezweifelt Unfallhergang und verweigert Leistung”.
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