Es muss über Leistungseinschränkungen diskutiert werden

25.9.2018 – Die Prognose der Aktuare birgt sicher sozialen Sprengstoff. Ich selbst wäre nicht bereit, ein Drittel meines Einkommens für die Kranken- und Pflegeversicherung-, vielleicht ein weiteres Drittel in die Rentenversicherung-, und zusätzlich noch Steuern zu zahlen. Das verbleibende Einkommen würde kaum für den Lebensunterhalt (Wohnen, Essen…) genügen, ganz zu schweigen von „Annehmlichkeiten” wie Urlaub.

Dies ist sicher keine Perspektive für unsere Kinder und Kindeskinder. Eine Diskussion, welche medizinische Versorgung und Pflegeleistung die Solidargemeinschaft in welchem Alter bieten kann, muss jetzt beginnen. Heute geltende ethische Grundsätze sind zu prüfen und anzupassen. Hier sollte besonders auch die Würde eines kranken Menschen eine Rolle spielen. Nicht alles, was medizinisch-technisch möglich ist, kann (soll) jedem zugutekommen oder macht das Leben im Alter lebenswert.

An Stelle von ausbleibenden „Leistungserweiterungen“ muss vielmehr über Leistungseinschränkungen bei heute solidarisch bezahlten Leistungen diskutiert werden. Ich erwarte von meinen Kindern nicht, dass sie mir – wenn ich 85 Jahre alt und dement bin – zum Beispiel ein neues Hüftgelenk bezahlen. Meine Kinder sollen aber auch nicht für „fremde“ Menschen in vergleichbaren Lebenslagen aufkommen müssen.

Thomas Kunkel

thommykunkel@yahoo.de

zum Artikel: „Ein Drittel des Einkommens für Kranken- und Pflegeversicherung?”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

Thomas Oelmann - Ein ganzes System bräche zusammen. mehr ...

+Peter Schramm - Für Überlegungen zu Leistungs-Einschränkungen bleibt kein Raum. mehr ...

Roland Schmidt - Wettbewerb über den Preis ist ein unlauterer Wettbewerb. mehr ...

Peter Schramm - Unlauteren Wettbewerb kann es nicht geben. mehr ...

Oliver Henkel - Nicht mit dem regelrechten „Verenden” von Menschen bezahlen. mehr ...

Schlagwörter zu diesem Artikel
Pflegeversicherung · Steuern
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