Es kann ein gerichtliches Sachverständigen-Gutachten erstellt werden

18.12.2023 – Der Arzt, der gegebenenfalls wider besseren Wissens eine falsche Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung ausgestellt hat, wird wohl kaum als Zeuge davon abrücken. Das Gericht muss ihm nicht glauben.

Üblich ist daher in solchen Fällen, dass der Kläger die Arbeitsunfähigkeit durch ein gerichtliches Sachverständigen-Gutachten unter Beweis stellt. Dies muss der Kläger aber so beantragen. Und den Kostenvorschuss dafür beim Gericht einzahlen.

Umgekehrt, wenn der Arzt bereits doch als Zeuge gehört wird, kann der beklagte Arbeitgeber dies weiter bestreiten und den Gegenbeweis auch durch ein gerichtliches Sachverständigen-Gutachten antreten. Dann werden dem vom Gericht beauftragten ärztlichen Gutachter die zur damaligen ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit erhobenen ärztlichen Befunde vorgelegt.

Sind diese bereits nicht aussagefähig genug, wird der ärztliche Gutachter schon deshalb die Arbeitsunfähigkeit nicht bestätigen können und der Kläger verliert. Wenn er aber seinen Arzt nicht von der ärztlichen Schweigepflicht entbindet, kann bereits deshalb kein Gerichtsgutachten erstellt werden. Der Kläger bleibt dann „beweisfällig” infolge sogenannter „Beweisvereitelung” und verliert alleine deshalb schon.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Zweifel an einer Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung können sich auszahlen”.

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Arbeitsunfähigkeit · Private Krankenversicherung
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