Erheblicher Eingriff in die Bewegungsfreiheit

23.3.2022 – Dieser Beitrag zeigt einmal wieder deutlich, wie sehr sich Arbeit in Deutschland lohnt. Die Argumentation, dass man einem Arbeitnehmer nicht vorschreiben könne, wie er seinen Urlaub verbringt und deswegen kein Urlaub im Quarantänefall nachgewährt wird, führt sich selbst ad absurdum.

Denn gerade in der Quarantäne wird einem vorgeschrieben, dass man sich nicht frei bewegen kann und deswegen sehr wohl Vorgaben und Einschränkungen für die Gestaltung des Urlaubs bestehen. Daher ist dies auch ein erheblicher Eingriff in die Bewegungsfreiheit, die es ja gerade im Urlaub geben sollte!

Ich kenne sehr viele Leute, die zu Hause nicht abschalten und sich deswegen auch nicht erholen können. Nicht einmal dann, wenn sie es freiwillig tun und wenn das Ganze auch noch unter Zwang geschieht, erst recht nicht. Zu Hause zu sein erfüllt dann gerade nicht den Urlaubszweck.

Wo leben wir hier eigentlich mittlerweile? Man kann echt nur den Kopf schütteln und braucht sich über steigende Arbeitsunfähigkeitszeiten und die sinkende Lust an der Arbeit in Deutschland nicht mehr zu wundern. Solche Firmen wie in diesem Beispiel hier sollten gnadenlos Pleite gehen.

Helmut Brunner

HelBru1980@web.de

zum Artikel: „Urlaubsansprüche verfallen trotz Quarantäneanordnung”.

WERBUNG

Leserbriefe zum Leserbrief:

+Peter Schramm - Gesetzgeber wollte hier keine Änderung herbeiführen. mehr ...

Florian Komarek - Vermehrt den gesunden Menschenverstand walten lassen. mehr ...

WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe
WERBUNG