Endlich damit aufhören, die billige Absicherung als Sport zu betrachten

27.6.2017 – Die Gewährung via Gesetz Sondervergütungen zu zulassen, um hierdurch vertrieblich wirkend in den Markt einzugreifen, entzieht sich einem Makler aus meiner Sicht gänzlich. Genau das sollte eigentlich seitens der Gesetzgebung verhindert werden, dass die Produktlieferanten durch entsprechende Sondervergütungen und Sonderrabatte durch Vorgabe von Mindestumsätzen in den unabhängigen Vertrieb einwirken.

Genau das ist es auch, was die Maklerschaft gegen die IDD im Interesse der Kunden Sturm laufen lässt. Die Courtagen werden runtergesetzt, um im gleichen Atemzug dem Makler wie einem Affen Zucker zu geben, damit er genau das tut, was ich von ihm verlange. Was hier im Sinne der Kunden ein positiver Anreiz sein soll, ist mir beim besten Willen unverständlich.

Zugleich wird der Sinn einer Versicherten-Gemeinschaft, in welcher viele das Schicksal des Einzelnen tragen, untergraben, denn gefällt mir ein Risiko, gibt es Sonderrabatte, und zwar zulasten oder unter Aussortierung von unerwünschten Risiken.

Ich bin sogar der Ansicht, dass sämtliche derartige Kollektivverträge und Sonderrabatte schlicht abgeschafft gehören und man endlich damit aufhören sollte, die billige Absicherung als Sport zu betrachten, und gleichzeitig jeden, der hierzu eine wichtige Beratungsdienstleistung erbringt, als Scharlatan und Nichtsnutz zu titulieren, wenn er seine Dienstleistung über den Anbieter und nicht direkt vom Kunden als Honorar bezahlt bekommt. Das Provisions-System hat deshalb überlebt, weil es das billigste ist.

Hans-Jürgen Kaschak

info@veka-online.de

zum Leserbrief: „Sondervergütungen in Form von Rabatten sind erlaubt”.

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Elementarschaden · IDD
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