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Einige Produkte werden grundsätzlich nicht mit einbezogen

23.4.2020 – Der Güterhandel muss funktionieren und die ungeliebte Konkurrenz, das sind die unabhängigen Versicherungsmakler, muss ausgeschaltet werden.

Jeder weiß, dass die steuerfinanzierten Vebraucherzentralen gegen Honorar in Versicherungsfragen beratend tätig sind. Deshalb werden grundsätzlich Produkte, die nur über einen Versicherungsmakler vermittelt werden können, in den Tests nicht einbezogen. Hier beispielhaft: Rechtsschutz KS-Auxilia, Wohngebäude – Domcura, Konzept und Marketing und und und.

Auch wichtige Kriterien, wie im Rechtsschutz zum Beispiel der Spezial-Straf-Rechtsschutz, werden bei den Tests außer Acht gelassen. Der Dumme ist, wie immer, der Verbraucher, der sich auf solche Tests verlässt.

„Kleiner” Unterschied: Der Versicherungsmakler muss für seine Fehlberatung haften, während sich die steuerfinanzierten Verbraucherschützer in ihrem „wohlgenährten” Sessel zurücklehnen und sagen, was interessiert mich mein Geschwätz von gestern.

Hubert Gierhartz

Gierhartz1950@t-online.de

zum Artikel: „Finanztest: Kein einziges Rechtsschutz-Paket ist „sehr gut“”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Marketing · Rechtsschutz · Verbraucherschutz · Versicherungsmakler
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