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Ein obligatorischer automatischer Einschluss ohne Regeln schadet den Verbrauchern

10.3.2023 – Die Wohngebäudeversicherung selbst – ob für Sturm, Leitungswasser oder auch die Feuerversicherung – ist keine Pflichtversicherung. Das war sie nur bis 1994.

Versicherer sind auch nicht gezwungen, sie jedem Kunden anzubieten – es gibt keinen Kontrahierungszwang. Und wenn, dann können sie einen risikogerechten Beitrag dafür verlangen.

Wenn die Elementarschaden-Versicherung also in die Wohngebäudeversicherung automatisch eingeschlossen ist, wird daraus immer noch keine Pflichtversicherung. Niemand muss sie abschließen – und wenn der Beitrag infolge des Elementarschadenrisikos zu hoch wird, werden dann manche auf die damit automatisch ergänzte Wohngebäudeversicherung im Ganzen verzichten. Und dann nicht mal mehr den Versicherungsschutz ohne Elementarschaden haben.

Kein Versicherer wäre durch den automatischen Einschluss des Elementarschadenrisikos in die Wohngebäudeversicherung verpflichtet, diese einem Antragsteller überhaupt anzubieten – dann kann er gar nichts versichern, nicht mal Sturm, Leitungswasser und Feuer. Obwohl der Interessent ohne Elementarschaden einen Versicherer finden könnte – was ja aber nicht erlaubt sein soll. Ebenso, wenn er zwar einen Versicherer findet, aber die Prämie nur wegen des Elementarrisikos derart hoch ist, dass der Kunde sie nicht mehr bezahlen kann.

Obligatorischer automatischer Einschluss ohne Regeln für Höchstprämien und Kontrahierungszwang der Versicherer schadet den Verbrauchern, die dadurch am Ende ganz ohne jede Wohngebäudeversicherung dastehen.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Versicherungspflicht tut Not”.

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