Ein komplexes Thema für den beratenden Makler

5.12.2017 – Sehr komplexes Thema für Versicherungsschutz, der kalkulierbar/ bezahlbar bleiben und im Ernstfall die Existenz sichern muss. Und da bin ich dann so froh darüber, dass die Internetmakler und Vergleichsportale hier verpflichtet sind, ihren Kunden neben dem Zahlbeitrag den wirklichen Preis – und damit auch die Zusammenhänge und Hintergründe von Zahl- und Tarifbeiträgen in der eingehenden Beratung deutlich zu machen. Oder habe ich da etwas falsch verstanden mit der Beratungspflicht?

Und wie sieht es mit der Beratungshaftung des Maklers gegenüber der Haftung von Internetportalen/ Vergleichsrechner-Maklern aus? Ach ja – ich vergaß – letztere haben ja mit ihren anschaulichen Tabellen das Beste für den „kenntnisreichen Internet-Kunden” schon getan, und der ist ja schließlich selbst für seinen Auswahl-Klick verantwortlich.

Anders als beratende Makler, die ihre Kunden über Tarifhintergründe informieren, mit Hilfe von Analysesoftware, ausführlicher Antragsfragen-Beantwortung, Angebotseinholung und so weiter etliche Stunden investiert haben, weil sie ja nur den Abschluss wollten?

Und was steht für den pfiffigen Kläger nach Jahren im Beratungsprotokoll? Oder habe ich da auch was falsch verstanden mit der Beratungspflicht? Aber all das bedenken die Macher der Vermittlerrichtlinien / der IDD sicherlich. Da wirkt Verbraucherschutz ebenso nachhaltig, wie durch die zahlreich verteilten Gütesiegel von Marketinginstituten, die so tun, als läge ihnen der Verbraucherschutz wirklich am Herzen.

Gabriele Fenner

gabriele.fenner@vsmp.de

zum Artikel: „Riesige Unterschiede beim Beitragsvorwegabzug in der BU”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Beratungsprotokoll · IDD · Verbraucherschutz · Vergleichsrechner
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