Eher ein Beratungs- als ein Produktversagen

1.3.2019 – Das Problem der KLV ist das alte – und damit genau genommen eher ein Beratungs- als ein Produktversagen: Wenn der dritte Schritt (= KLV-Abschluss) vor dem ersten (= Organisation/ Strukturierung der Finanzen) gemacht wird, bleibt nicht aus, dass die KLV früher oder später storniert wird.

Es muss bei diesem Produkt einfach sichergestellt sein, dass es durchgehalten wird, sonst entfalten sich die Nachteile mit voller Wucht. In diesem Punkt liegen der Bund der Versicherten und auch sonstige Verbraucherschützer immer noch richtig.

Gleichwohl würde ich mir wünschen, dass auch sie mehr das Beratungsverschulden in den Blick nehmen. Meine Hoffnung liegt unter anderem in der langfristigen Wirkung von Initiativen wie dem Arbeitskreis Beratungsprozesse oder der neuen DIN 77230. Produkte, die auf Basis einer soliden Analyse und Beratung gar nicht erst verkauft werden, können auch nicht teuer aufgelöst werden.

Marco Habschick

marco.habschick@eversjung.de

zum Leserbrief: „Enormer Bedarf in der kurz- und langfristigen Finanzberatung”.

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Verbraucherschutz
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