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Diese Vermögensvernichtung sollte man vermeiden

30.4.2019 – Die Zentralen Verbraucherschutz unterliegen regelmäßig einer Reihe von Irrtümern, wenn es um Altersvorsorge geht.

1. Nur Produkte ohne Vertriebskosten: Diese Produkte gibt es nicht. Das belegen zahllose Untersuchungen. Selbst eine Aktie muss die Kosten für den Vertrieb irgendwie erwirtschaften. Die betriebswirtschaftliche Binsenweisheit, dass jedes Produkt, das verkauft wird, auch Vertriebskosten beinhaltet, wird stets missachtet. Dies führt regelmäßig zu falschen Empfehlungen.

2. In Aktien liegt das Heil: Allein nach den geltenden Regeln zur Vermittlung und Beratung, dürfte das Produkt Extrarente nicht angeboten werden. Der Kunde erfährt nichts über die Investments und die Risiken. Allein die Auffassung, dass ja ein Fondsmanager, der eine Ausschreibung gewonnen hat, es schon richten wird, für alle gleich, widerspricht allem, was sich an Verbraucherschutz entwickelt hat.

Und, dass Aktien grundsätzlich höhere Renditen versprechen, stimmt so nicht. Wenn man den Untersuchungen glauben darf, haben 75 Prozent der angebotenen Aktienfonds den Index nicht erreicht, an dem sie gemessen werden. Und, was passiert, wenn sich innerhalb von einem Jahr die Rente halbiert, weil der Aktienmarkt eine Talfahrt erlebt?

3. Verzicht auf Beratung: Die Verbraucherzentralen legen stets sehr viel Wert auf Beratung. Damit verdienen auch sie Geld. Nun soll ein Produkt, dass in nur einer Anlageart ohne individuelle Beratung angeboten wird, es richten. Diese Vermögensvernichtung sollte man vermeiden.

Rainer Stieber

rainer.stieber@mindtrace.de

zum Artikel: „Verbraucherschützer setzten in der Altersvorsorge auf Aktien”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Altersvorsorge · Rente · Verbraucherschutz
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