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Diese Haltung wird unglaublichen Imageschaden nach sich ziehen

25.3.2020 – Die Axa erweckt nur offiziell den Eindruck, sie würde individuell und großzügig prüfen. Ich habe bereits bezüglich meiner Kunden die Nachricht erhalten, dass zu 99,9 Prozent abgelehnt wird mit Verweis auf die Versicherungs-Bedingungen.

Dort heißt es auszugsweise: „Meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger im Sinne dieser Zusatzbedingungen sind die folgenden, im Infektionsschutzgesetz in den §§ 6 und 7 namentlich genannten Krankheiten und Krankheitserreger:..“

Da dann die Krankheiten aus dem Infektionsschutzgesetz, die bis zur Auflage der Bedingungen darin enthalten waren, namentlich aufgeführt sind, behauptet die Axa, dass auch nur diese Krankheiten als Schließungsgrund versichert wären.

Der Versicherer würde nach und nach seine Bedingungen aktualisieren und neu ins Gesetz aufgenommene Krankheiten auch später in die Bedingungen übernehmen. Aber da Corona neu ins Gesetz aufgenommen wurde und die Bedingungen noch nicht entsprechend erweitert worden sind, wäre diese Krankheit auch nicht versichert.

Dieser Standpunkt ist wirklich katastrophal. Können die Versicherer auch nur ansatzweise ermessen, welchen unglaublichen Imageschaden diese Haltung nach sich ziehen wird? Wie sollen wir als Vermittler in Zukunft den Kunden irgendein Produkt anbieten, das nicht das Stigma „Im Ernstfall leisten die ja sowieso nicht“ trägt? Es ist eine Schande!

Benjamin Siewert

versicherungen@siewertonline.de

zum Artikel: „Versicherungsschutz bei Betriebsschließung wegen Corona?”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
AVB · Berufsaufgabe · Coronavirus
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