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Auch was hart klingt, kann dennoch fair sein

26.3.2020 – Zahlreiche Versicherer sind doch Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit. Diese gehören den Versicherten – dann müsste doch der Vorstand genau deren Interessen vertreten?

Und genau das macht er ja auch, indem er eben nicht umfangreiche unversicherte Kulanzleistungen erbringt, die den Versicherer in finanzielle Schwierigkeiten bringen können. Heißt genau: Dazu führen würden, dass die Erfüllung der zugesagten Versicherungs-Leistungen insgesamt selbst gefährdet wären, letztlich zur Insolvenz.

Wenn also unversicherte Leistungen nach genauer Prüfung abgelehnt werden, dann durchaus im Interesse der Versicherten. Im Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit gibt es ohnehin von vornherein keine gegensätzlichen Interessen zwischen Versicherten und einer anderen Gruppe – er gehört ja den Versicherten selbst.

Aber auch in der Aktiengesellschaft sind die Interessen der Versicherten und der Aktionäre hier gar nicht so unterschiedlich. Beide würden unter einer Insolvenz zu leiden haben – die Versicherten, weil sie in den Verträgen die vereinbarte Leistung nicht mehr bekommen, die Aktionäre, weil sie außer der Dividende auch noch ihr Kapital verlieren würden.

Auch was hart klingt, kann dennoch fair sein. Und ein zu weiches Vorgehen unfair. Den Vorständen ist es dann zu danken, dass sie dies durchgehalten haben, statt einen einfacheren Weg zu gehen. Mit richtiger Kommunikation – wenn nicht durch dies nicht mittragende Sachbearbeiter sabotiert – versteht es auch der Versicherte.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Die Kundeninteressen stehen denen der Eigentümer gegenüber”.

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