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Die Unterstützungskasse als Alternative bleibt unreguliert

30.4.2018 – Die weiter verstärkte Regulierung von Versicherungen und Versicherungsvertrieb führt zunehmend zur Einführung von Alternativen wie etwa über (Kranken-) Unterstützungskassen.

So können ganz ohne Regulierungen durch VVG, VAG, VVG-InfoVO, ohne Provisionsbegrenzungen und -haftungen, ohne EU-Vorschriften wie etwa Gleichbehandlung von Männern und Frauen nach AGG, ohne IDD und ganz ohne Vermittlerzulassung – sogar wenn gewünscht durch Versicherungen (teil-)kongruent rückgedeckte – Absicherungen aller Art angeboten werden. Auch etwa über eine Rückdeckung in Delaware oder Russland mit Rückversicherung sogar in Deutschland.

Damit entfallen auch alle Kalkulations-Vorschriften und Einschränkungen zu Anpassungsmodalitäten. Beispielsweise können – weil auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht greift – etwa günstige Risikolebenstarife für Frauen und Rententarife für Männer angeboten werden. Auch die Spartentrennung zwischen Leben und Kranken gibt es bei der Unterstützungskasse nicht.

Damit die Unterstützungskasse unreguliert bleibt, reicht es, dass sie keinen echten Rechtsanspruch auf ihre Leistungen einräumt. Sie beruht also auf gegenseitigem Vertrauen, und ist damit sogar islamkonform. Werden über Unterstützungskassen etwa Hausrat-, Gebäude-, Haftpflichtschäden oder Unfallinvalidität abgesichert, ist sogar Versicherungssteuer fällig, denn im Sinne des Versicherungssteuer-Gesetzes handelt es sich um Versicherung, auch wenn es im Aufsichtssinne laut VAG keine ist.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „IDD: Regulierung bleibt ein Dauerbrenner”.

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