6.8.2018 – Die hier veröffentlichte Entscheidung beweist wieder einmal mehr, wie weit von der Wirklichkeit unsere Justiz bisweilen entscheidet.
Denn im Umkehrschluß muß man sich fragen, wie der Arbeitgeber einer Krankenschwester reagieren würde, wenn diese mit Verweis auf die Rutschgefahr vor dem Waschbecken auf das Händewaschen nach Verrichten der Notdurft verzichten würde. Dann kämen arbeitsrechtliche Konsequenzen, ist ja eine andere Gesetzgebung.
Immer weiter so. Die Verdrossenheit der Bürger wird dadurch nur noch gesteigert.
Jörg Komes
zum Artikel: „Sturz beim Händewaschen”.
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