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Die Dinge beim Namen nennen

1.2.2018 – Bitte die Dinge beim Namen nennen. Zum Beispiel der Neusprech „modifizierte Garantien“. Soll in das Protokoll des Vermittlers dieser Ausdruck im Zusammenhang mit der laut Artikel vom Kunden geforderten „Planungssicherheit“ in Zusammenhang gebracht werden? Oder ist hier streng zu trennen in „modifizierte Garantien“, gleich das Ergebnis betreffend, und die Planungssicherheit bezieht sich ausschließlich auf die Beitragszahlung?

Thomas Oelmann

thomas.oelmann@gmx.com

zum Artikel: „Viel Leben-Neugeschäft mit reduzierten Garantien”.

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