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Die bei Vertragsabschluss gemachten Versprechen einhalten

20.12.2019 – Schon allein die Tatsache, dass der ab 1. Januar 2020 geltende Freibetrag von 159,25 Euro nicht für den Krankenkassenbeitrag, sondern nur für den Krankenversicherungsbeitrag gilt (für die Pflegeversicherung bleibt alles beim Alten), zeigt deutlich: Solche Spitzfindigkeiten können sich nur deutsche Politiker einfallen lassen und das soll auch noch laut Spahn das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge stärken – welch ein Hohn.

Der Staat hat die Direktversicherten mit Verträgen von vor 2004 um ihre Altersvorsorge betrogen und die verantwortlichen Parteien CDU/CSU, SPD und Grüne denken nicht im Traum daran, für ihre Verfehlung vom November 2003 gerade zu stehen.

Überall liest man nur von Entlastung, Entlastung – als Direktversicherungsbetrogener will ich überhaupt keine Entlastung, sondern bestehe nur darauf, dass die bei Vertragsabschluss gemachten Versprechen eingehalten werden.

Eugen Dinkel

eugendin@gmx.de

zum Artikel: „Bundesrat billigt Entlastung von der Doppelverbeitragung”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Altersvorsorge · Doppelverbeitragung · Pflegeversicherung
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