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Die Bafin lässt solche intransparenten Produkte zu

28.2.2023 – Aktuell untersuche ich ein Vertragsangebot zur fondsgebundenen Rentenversicherung mit 50 Prozent Garantie. Die Effektivkosten werden an nicht nachvollziehbaren und nicht dokumentierten Beispielen simuliert dargestellt also für die Katz.

Kontrollrechnungen sind in dem genannten Angebot eines marktführenden Unternehmens von 96 Seiten nicht möglich. Was in den Standmitteilungen stehen soll, wird nicht genannt. Die Steuerinformationen sind zwangsläufig dürftig. Transparent ist das Angebot für einen Kunden und auch für einen Versicherungsmakler nicht.

Und da schwätzt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin) in einem Entwurf zu einem Merkblatt zu wohlverhaltens-aufsichtsrechtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungs-Produkten von Renditen und so weiter. Die Bafin macht einfach ihre Hausaufgaben nicht und lässt solche intransparenten Produkte zu.

Prof. Heinrich Bockholt

info@prof-bockholt.de

zum Artikel: „Fondspolicen: Größte Unterschiede bei der Brutto-Beitragsgarantie”.

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Peter Schramm - Es gibt keine gesetzliche Beschränkung auf „transparente” Produkte. mehr ...

Schlagwörter zu diesem Artikel
Fondspolicen · Versicherungsaufsicht · Versicherungsmakler
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