Der Nutzen des Wohneigentums ist steuerfrei

26.7.2023 – Der Vergleich Miete mit Finanzierungskosten ist nur ein möglicher, und nicht unbedingt sachgemäß. Denn wer Wohneigentum aus seinem Einkommen und angespartem Vermögen finanzieren kann, der kann den Nutzen des Wohneigentums in Form der über Jahrzehnte steigenden steuerfrei vereinnahmten Ersparnis an Miete eher mit dem Nutzen anderer Kapitalanlagen vergleichen.

Dieser aber richtet sich nicht nach dem Finanzierungszins für Finanzierungsdarlehen, sondern nach dem am Kapitalmarkt erzielbaren weit niedrigeren abzüglich der Kapitalertragssteuer darauf. Und der Mieter muss später die weiter steigende Miete aus seinem Nettoeinkommen zahlen, brutto vor Steuern und Sozialabgaben also nochmal weit höhere Einkünfte dafür alleine erzielen.

Der Wohneigentümer indes vereinnahmt die ersparte Eigenmiete seiner Immobilie steuerfrei. Alleine schon deshalb rechnet es sich für ihn, nicht nur im Hinblick auf die Höhe einer vom Mieter zu zahlenden Miete auf andere kapitalmäßige Altersvorsorge zu verzichten und dafür Wohneigentum zu finanzieren. Sondern sogar noch im Hinblick auf die Steuern und Sozialabgaben, die der Mieter von seinem Bruttoeinkommen abführen muss, um dann aus dem danach nur noch verfügbaren Netto seine Miete zu zahlen.

Der steigende Ertrag der Anlage in selbstgenutztes Wohneigentum ist eben steuerfrei – der Ertrag anderer Kapitalanlagen inklusive Altersvorsorgeprodukten indes nicht nur geringer, sondern auch noch zu versteuern. Das gereicht dem Mieter zusehends zum Nachteil.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Immobilien: Hier sind Käufer gegenüber Mietern im Vorteil”.

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+Wolfram Köhler - Der Nutzen der ersparten Miete vermindert sich um die Kosten der Erhaltung. mehr ...

Peter Schramm - Erhaltung schafft Mehrwert. mehr ...

Schlagwörter zu diesem Artikel
Altersvorsorge · Immobilie · Private Krankenversicherung · Steuern
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