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Der Makler steht auch in der Haftung

10.3.2020 – Öffentlich = Öffentlich. Warum werden hier nicht Person und Unternehmen öffentlich benannt.

Sollte es sich um ein Versicherungs-Unternehmen handeln (vermutlich), stehe ich als Makler doch auch in der Haftung, wenn ich noch Produkte für dieses Unternehmen vermittle.

Ich finde auch das Verhalten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht nicht korrekt. Wenn ich „A” sage, sollte ich auch noch „B” sagen und Ross und Reiter nennen.

Michael Buko

buko@ubv-finanz.de

zum Artikel: „Vorstand verwarnt: Bafin zieht die gelbe Karte”.

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Versicherungsaufsicht
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