WERBUNG

Der Arme gehört nicht zu Eigentum, das ihn zum Erhalt verpflichtet

6.12.2018 – Auch eine kleine und alte Wohnung kostet erst einmal Geld. Der Arme würde diese sich so aus dem Ersparten kaum leisten können und die Bank sieht sich die „Hütte“, die sie da beleihen soll, genau an. Wer schon einmal Immos finanziert hat, kennt die Umstände und Anforderungen.

Sei es, wie es im konkreten Fall nun sein soll – er hat die Wohnung (klein und alt) erworben. Nun kommt das Vermietungsrisiko. Nicht einfach bei klein und alt und ganz weit draußen. Ach ja, er muss als armer Arbeiter auch ständig flexibel sein. Nun sind es 200 Kilometer mehr, die er mit seiner Klapperkiste fahren muss, und zur Vermietung hat er keine Zeit mehr und der Makler kostet. Alles Risiken, die man so dem, der gerade so hinkommt, nicht aufschwatzen sollte.

Soeben erreichte diesen armen und schlecht beratenen Menschen die Nachricht der Gemeinde, er soll sich an den Umbaumaßnahmen im angrenzenden Straßenbereich beteiligen – nur 3.000 Euro. Er verdient jedoch gerade mal 1.800 Euro netto und seine Frau 750 Euro und die beiden Kinder sind noch klein und die Schule weit weg.

Gott schütze ihn vor Beratung dieser Art oder habe ich das falsch verstanden? Nein, es gibt die Möglichkeit des Erwerbs von Genossenschafts-Anteilen und andere Zusammenschlüsse – hier gehört der Arme hin und nicht zu Eigentum, das ihn zum Erhalt verpflichtet.

Thomas Oelmann

thomas.oelmann@gmx.com

zum Leserbrief: „Statt teurer Miete klein(er)es Eigentum erwerben”.

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe
6.12.2018 – Gabiele Fenner zum Leserbrief „Statt teurer Miete klein(er)es Eigentum erwerben” mehr ...