Das Problem wurde indes gelöst

7.9.2023 – Das Problem wurde indes gelöst. Die FAMK schreibt dazu: „Ende drittes Quartal 2023 findet die Umstellung des Abrechnungsverfahrens statt. Bislang konnten Sie beim Arzt mit der FAMK-Karte über die Abrechnungssysteme der GKV abrechnen und mussten nicht in Vorlage treten.

Ab jetzt werden die Erstattungssätze in der GOÄ auf den in der PKV üblichen 2,3-fachen Steigerungsfaktor (med.-techn. = 1,8, Laborleistungen = 1,15) angepasst. Bei Vorliegen einer stichhaltigen medizinischen Begründung erstatten wir auch darüber hinaus – bis zum 3,5-fachen Steigerungssatz. Dazu wurden die Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen angepasst.”

Selbstverständlich muss diese Änderung auch in der Kalkulation berücksichtigt werden. Ein Nicht-Erreichen der Schwellenwerte von fünf Prozent für eine Veränderung der Versicherungs-Leistungen kann allenfalls vorübergehend auftreten.

Durch die Hochrechnung der erforderlichen Versicherungs-Leistungen vom Ende des letzten Beobachtungsjahres um weitere 18 Monate müssen dafür die kalkulierten Leistungen bisher noch nicht einmal tatsächlich überschritten sein.Und da Männer, Frauen und ohnehin Kinder/Jugendliche in noch geschlechtsabhängigen Tarifen jeweils getrennt beobachtet werden, sollte ein Nicht-Überschreiten der Schwelle sich auf Ausnahmen beschränken.

Wenn indes der Schwellenwert nicht überschritten ist, sollten die vorgeschriebenen zusätzlichen mindestens fünf Prozent Sicherheitszuschlag im Bruttobeitrag ausreichen, um etwaige überrechnungsmäßige Leistungen aufzufangen.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Fehler des Versicherers”.

WERBUNG
Schlagwörter zu diesem Artikel
AVB · Gesetzliche Krankenversicherung · Private Krankenversicherung
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe
WERBUNG