Beklagter Verkäufer ein Gebrauchtwagenhändler oder VW-Händler?

15.6.2018 – Leider ist aus dem Artikel nicht zu entnehmen, ob der beklagte Verkäufer ein Gebrauchtwagenhändler war oder ein VW-Händler. Ich denke mal, dass eine Klage gegen einen freien unabhängigen Gebrauchtwagenhändler mit mehr Erfolgsaussicht als gegen den VW-Konzern geführt werden kann. Nichtsdestotrotz ist es ein wichtiges Urteil für alle betroffenen Diesel-Fahrer – nicht nur für VW-Kunden!

Bernd Krone

berndukrone@aol.com

zum Artikel: „Dieselskandal-Opfer siegt in zweiter Instanz”.

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