26.7.2019 – Das ist ein Paradebeispiel dafür, wie wichtig es ist, von einem qualifizierten Versicherungsvermittler/ -makler vor Ort betreut zu werden.
Beim Hausverkauf lauern noch weitere Gefahren. Vielfach stehen Häuser schon seit längerer Zeit leer. Das bringt die Vererbungsgeneration mit sich. Es ist aber eine Obliegenheitspflicht-Verletzung, wenn dem Versicherer nicht angezeigt wird, dass die Immobilie länger als 60 Tage unbewohnt und unbeaufsichtigt ist. Der Versicherer ist ohne diese Information im Schadensfall leistungsfrei.
Auch sollte der Erwerber der Immobilie sich davor hüten, mal einfach den Versicherungsvertrag vom Verkäufer zu kündigen. Ist dieser Vertrag schadenbelastet, kann es unter Umständen schwierig werden, einen neuen Versicherer zu finden. Die Versicherungs-Gesellschaften verfolgen zur Zeit eine rigorose Annahmepolitik.
Stolperstein an Stolperstein. Es geht ja nur im Falle eines Falles um einige hunderttausend Euro. Da lohnt sich doch ein Nettotarif!
Hubert Gierhartz
zum Artikel: „Überraschung: Ohne Versicherungsschutz nach Hauskauf”.
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