Beratungshaftung: Der Fünf-Millionen-Euro-Fehler – und wie man ihn vermeidet

9.12.2021 – Ein Beratungsfehler kann das Ende des eigenen Maklerbetriebs bedeuten. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Hamburg zur Haftung eines Maklers, der eine Security-Firma bei der Auswahl ihrer Betriebshaftpflicht-Versicherung falsch beraten hat (VersicherungsJournal 20.9.2021).

Das Unternehmen war unter anderem für das Schließen von Fluttoren im Hamburger Hochwassergebiet verantwortlich. Als im Dezember 2016 ein Mitarbeiter der Bewachungsfirma die Tore mangelhaft verschlossen hatte, kam es zu erheblichen Schäden. Der Dienstleister wurde in Regress genommen und sollte letztendlich fünf Millionen Euro Schadenersatz leisten.

Die waren nicht von der vermittelten Betriebshaftpflicht-Versicherung gedeckt. Dem verantwortlichen, beklagten Makler lasteten die Landesrichter an, gegen seine Verpflichtungen verstoßen zu haben. Der Vermittler muss jetzt wegen einer Falschberatung in Quasideckung gehen und die fünf Millionen selbst zahlen.

Björn Thorben M. Jöhnke (Bild: Jöhnke & Reichow)
Björn Thorben M. Jöhnke (Bild: Jöhnke & Reichow)

Ein derartiger Beratungs-Fauxpas kann jeden Vermittler treffen. Und selbst, wenn die Haftungssumme geringer ist, kann sie die berufliche Existenz massiv treffen oder auch vernichten.

Björn Thorben M. Jöhnke von der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte hat als Fachanwalt für Versicherungsrecht immer wieder mit solchen Haftungsfällen zu tun. Er weiß, wie man das Risiko von Anfang an gering hält. In der aktuellen Folge des VersicherungsJournal-Podcast Vertriebsimpulse klärt der Jurist auf, wie man solch existenzbedrohende Patzer vermeidet.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Betriebshaftpflicht · Elementarschaden · Mitarbeiter · Schadenersatz · Starkregen
 
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