Abfrage von ESG-Vorlieben: 34f-Vermittlern wird Aufschub gewährt
Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f GewO werden ihre Kunden erst ab April zu ihren Nachhaltigkeits-Präferenzen in der Geldanlage befragen und beraten müssen. Verzögerungen bei der Abstimmung des Verordnungsentwurfs führen wohl zu der längeren Übergangsfrist. Seit November liegt der entsprechende Referentenentwurf vor (VersicherungsJournal 14.11.2022).
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