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Wenn ein Streit mit dem Chef zum Herzstillstand führt

10.5.2021 (€) – Nach einem Gespräch mit ihrem Vorgesetzten über einen Fehlbetrag brach eine Bankangestellte mit einem Herzanfall zusammen. Die Berufsgenossenschaft wollte diesen Kollaps nicht als Arbeitsunfall anerkennen. Das könnte sich als falsch erweisen, entschied das Bundessozialgericht. (Bild: Pixabay CC0)

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitsrecht · Gesetzliche Unfallversicherung · Gesundheitsreform · Mitarbeiter
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