20.7.2018 (€) – Ein Sportverein hatte einen Ex-Profi auf Honorarbasis engagiert, um die in die sechste Liga abgerutschten Kicker wieder zum Erfolg zu führen. Die Gesetzliche Rentenversicherung sah darin eine Angestelltentätigkeit und forderte fast 15.000 Euro Beiträge nach. Ob zu Recht, hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden. (Bild: Pixabay, CC0)
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