Wann eine verschwiegene Vorerkrankung den BU-Schutz nicht gefährdet

Bild: Wirth-Rechtsanwälte

27.5.2025 (€) - Ein Versicherungsnehmer hatte bei Antragstellung seine schwere Wirbelsäulenerkrankung nicht angegeben. Daher wollte der Berufsunfähigkeitsversicherer nicht leisten. Ein Gericht entschied dennoch, dass keine Verletzung der Anzeigepflicht vorlag.

Premium-Zugang

Dieser Artikel ist nur für Premium-Abonnenten des VersicherungsJournals frei zugänglich. Der exklusive Zugang gilt für Texte mit Premium-Inhalt wie auch für Beiträge, die älter als 30 Tage sind.

Login mit Premium-Abonnement Premium-Abonnement erwerben

Premium-Abonnement auch als Wertschätzung der Redaktion

Premium-Abonnentinnen und -Abonnenten erhalten den Zugriff auf alle Inhalte vom VersicherungsJournal. Sie leisten zudem einen unverzichtbaren Beitrag für die redaktionelle Unabhängigkeit. Der Verlag ist für diese Wertschätzung sehr dankbar.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Weitere Artikel der Ausgabe vom 27.5.2025
Diese Artikel könnten Sie noch interessieren