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Zwei weitere Aspekte verdienen Aufmerksamkeit

6.4.2017 – Das Extrablatt 1/2017 war hilfreich, um mal wieder auf einige Fragen und Probleme zu dem vermeintlich simplen Thema Hausrat aufmerksam zu werden. Besonders spannend waren die kritischen Erläuterungen um die sogenannte Höchstleistungsgarantie.

Ich will hier zwei andere Aspekte ansprechen, die meines Erachtens ebenfalls mehr Aufmerksamkeit verdienen. Einer sind die sogenannten All-Risk-Tarife (sowohl für Hausrat als auch für Wohngebäude). Der Begriff All-Risk-Versicherung vermittelt den Kunden den Eindruck, sie wären rundum versichert (bis auf ein paar wenige und leicht zu erklärende Ausnahmen wie Vorsatz, Krieg, Strahlenunfälle).

Schaut man sich dann aber zum Beispiel bei Konzept & Marketing (K & M) den Katalog der Ausschlüsse an, dann kommt einem der Verdacht, dass letztlich sehr vieles wieder eingeschränkt oder ausgeschlossen wird. Und dass man nach dem Lesen dieser Passagen kaum noch überblickt, was denn nun eigentlich wie weit noch versichert ist. Denn die Art, wie diese Passagen abgefasst sind, hat mit Transparenz und Verständlichkeit nicht mehr viel zu tun.

Deshalb stelle ich bei meinen Beratungen zum Thema Hausrat die Allgefahrendeckung gar nicht so sehr in den Mittelpunkt. Sondern nur solche recht klar kommunizierten Aspekte wie zum Beispiel den, dass es bei Schäden durch wetterbedingte Luftbewegungen nicht auf Windstärke acht (also Sturm) ankommt, damit der Kunde einen Leistungsanspruch hat.

Das zweite Thema sind Überspannungsschäden. Die sind mitversichert, sofern sie auf Gewitter zurückzuführen sind. Ist eine solche Einschränkung noch zeitgemäß?

In 2016 hat ein Sturm hier in der Region Überlandleitungen beschädigt. Dadurch kam es mancherorts in den Netzen zu Kurzschlüssen oder Überspannungsspitzen, die wiederum zu Schäden an Elektrogeräten in den Haushalten oder Häusern angeschlossener Kunden geführt haben. Eine direkte Einwirkung des Sturmes auf das Haus der Geschädigten beziehungsweise auf deren Hausrat war nicht gegeben. Den örtlichen Energieversorger kann man für solche Schäden auch nicht verantwortlich machen.

Einer meiner Mandanten hatte damals einen solchen Schadenfall (kaputte Heizungssteuerung). Dafür bestand aber beim Gebäudeversicherer wegen der marktüblichen Regelungen kein Versicherungsschutz. Ich hatte gehofft, mit einem Wechsel zu einem All-Risk-Tarif das Thema zumindest für die Zukunft „abräumen“ zu können. Leider Fehlanzeige. Denn auch bei All-Risk-Deckungen wie der der K&M fallen solche Schäden über den Katalog der Leistungsausschlüsse durch den Rost.

In Zeiten wachsender Unwettergefahren nicht zuletzt auch durch Stürme sollte diese Einschränkung grundsätzlich abgeschafft werden. Und wenn es über einen vom Kunden zuwählbaren Baustein oder als Bestandteil nur in Top-Tarifen wäre. Habe das auf der DKM im Oktober 2016 bei mehreren Versicherern angesprochen und bin lediglich auf Schulterzucken/ kein Interesse gestoßen.

Wolfgang Schneider

wolfgang.schneider@clarus.de

zum Artikel: „Innosystems bald mit neuem Hausrat-Rating”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Elementarschaden · Marketing · Rating
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