Kündigung für die Wiederaufnahme der Selbstständigkeit ist ein Härtefall
24.1.2023 (€) - Ein Selbstständiger musste sein Geschäft wegen Corona aufgeben und wurde Angestellter. Als er eine Chance zurück sah, kündigte er und beantragte vorsorglich Arbeitslosengeld. Doch dafür wurde er zwölf Wochen gesperrt und klagte dagegen beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.
Premium-Zugang
Dieser Artikel ist nur für Premium-Abonnenten des VersicherungsJournals frei zugänglich. Der exklusive Zugang gilt für Texte mit Premium-Inhalt wie auch für Beiträge, die älter als 30 Tage sind.
Premium-Abonnement auch als Wertschätzung der Redaktion
Premium-Abonnentinnen und -Abonnenten erhalten den Zugriff auf alle Inhalte vom VersicherungsJournal. Sie leisten zudem einen unverzichtbaren Beitrag für die redaktionelle Unabhängigkeit. Der Verlag ist für diese Wertschätzung sehr dankbar.
