Im zweiten Anlauf zur Leistung

30.3.2005 (€) – Wer Arbeitslosenhilfe erhalten will, muss bedürftig sein. Bei zu viel Vermögen folgen eine Ablehnung und Sperrfrist. Darf das Restvermögen erneut herangezogen werden, wenn erneut die Hilfe beantragt wird?

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Bausparen · Deckungskapital
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