
7.8.2025 – Ob bereits eine wenige Zentimeter hohe Wasseransammlung auf einer Terrasse nach starken Regenfällen als „Überschwemmung“ gilt und dadurch verursachte Schäden im Rahmen der Elementardeckung einer Gebäudeversicherung mitversichert sind, hatte das OLG Dresden zu klären. (Bild: Pixabay, CC0)
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4.8.2025 – Was positionieren sich Vermittler hinsichtlich einer verpflichtenden Absicherung gegen weitere Naturgefahren? Wie groß ist überhaupt das Interesse der Kunden? Eine AfW-Umfrage führt zu neuen Erkenntnissen. Welche Schlussfolgerungen der Verband daraus zieht. (Bild: Pixabay CC0)
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19.6.2025 – Einige Wohngebäudeversicherungen decken die Kosten für das Entfernen von Bäumen auf dem Versicherungsgrundstück, die wegen eines Sturms umgestürzt sind, mit ab. Ob diese Kosten auch übernommen werden, wenn ein Baum nur schwer beschädigt wurde, zeigt ein Gerichtsurteil. (Bild: Pixabay CC0)
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30.5.2025 – Die Prämien im Markt der Schaden- und Unfallversicherungen steigen immer weiter. Die Versicherer versuchen, die Sparte dauerhaft profitabel zu machen, heißt es im Marktausblick von Assekurata. In Wohngebäude wie auch Kfz erwarten die Analysten für 2025 eine erhöhte Dynamik. (Bild: Schmidt-Kasparek)
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9.4.2025 – CDU, CSU und SPD haben sich gut sechs Wochen nach der Bundestagswahl auf einen gemeinsamen Koalitionsvertrag geeinigt. Auch die Ressortzuschnitte sollen feststehen, ebenso einige Personalien. (Bild: Tobias Koch)
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26.3.2025 – Einige Details zu den Koalitionsverhandlungen sickern nun doch langsam durch. Die Koalitionspartner in spe haben sich offensichtlich bei der Absicherung gegen Schäden durch Elementargefahren verständigt. Was auf die Versicherungswirtschaft zukommt. (Bild: Provinzial)
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15.3.2024 – Die Bundestagsfraktion schlägt in einem Positionspapier vor, dass künftig der Gesetzgeber über Prämienhöhe und Leistungen der Elementarschadenversicherung bestimmt. Sturmflut und steigendes Grundwasser sollen abgedeckt sein. Was die Versicherer dazu sagen. (Bild: Provinzial)
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8.8.2023 – Die sich häufenden Unwetter belegen, dass Haus- und Wohnungsbesitzer gut beraten sind, wenn sie sich gegen Elementarschäden versichern. Das sie trotzdem keinen nahezu grenzenlosen Schutz erwarten können, belegt ein Urteil des Düsseldorfer Landgerichts. (Bild: Pixabay, CC0)
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