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Gebäudeversicherung: Wer welchen Mietausfall zu vertreten hat

21.6.2021 (€) – Eine Versicherung verweigerte Zahlungen nach einem Leitungswasserschaden. Dies war pflichtwidrig, urteilten die Gerichte. Doch die Gesellschaft kam glimpflich davon, denn der Wohnungseigentümer hatte einen mitentscheidenden Fehler gemacht. (Bild: Pixabay, CC0)

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Darlehen · Gebäudeversicherung · Mietausfall · Regulierung · Schadenregulierung
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