23.5.2022 (€) – Eine weitgehend gehunfähige Frau hatte ihr Auto abgeschafft. Daraufhin wurde ihr rentenschädliches Verhalten vorgeworfen mit Folgen für ihren Leistungsanspruch. Den Streit mit dem Rentenversicherungs-Träger entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. (Bild: Pixabay CC0)
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