Die Sparten mit den meisten Verbraucherbeschwerden

17.5.2013 (€) – Der Versicherungsombudsmann hat gestern seinen Jahresbericht 2012 der Presse in Berlin vorgestellt, der insgesamt ein leicht rückläufiges Beschwerdeaufkommen ausweist. Von den gut 17.200 eingegangenen Beschwerden waren rund zwei Drittel zulässig. Die meisten Eingaben gab es in der Lebens-/Rentenversicherung. Unter den etwa 80.000 ungebundenen Versicherungsvermittlern fanden sich gerade einmal etwa 20 schwarze Schafe, wie sich aus den Statistiken ableiten lässt.

Insgesamt sank die eingegangene Beschwerdezahl um 2,7 Prozent auf 17.263 (VersicherungsJournal 20.2.2013), wie Versicherungsombudsmann Professor Dr. Günter Hirsch und Geschäftsführer Dr. Horst Hiort bei der Vorstellung des Jahresberichts 2012 erläuterten. Dies ist der zweite Rückgang in Folge (VersicherungsJournal 25.5.2012) und entspricht dem niedrigsten Stand seit 2005.

Beschwerdeeingang Versicherungsombudsmann 2006-2012 (Quelle: Tätigkeitsbericht 2012 Versicherungsombudsmann)

Von den eingegangenen Beschwerden waren im Berichtsjahr 11.616 zulässig, was einem Anteil von 67,3 (Vorjahr: 69,1) Prozent entspricht. Fast jede dritte der zulässigen Eingaben entfiel auf den Bereich Lebens- und Rentenversicherung, ein weiteres Sechstel auf die Rechtsschutz-Versicherung.

Bis auf die Kfz-Haftpflichtversicherung (+2,3 Prozent) hatte der Ombudsmann in allen Versicherungszweigen einen Rückgang der zulässigen Beschwerden zu verzeichnen. In der Gebäude, der Allgemeinen Haftpflicht- und der Berufsunfähigkeits-Versicherung fiel das Minus mit jeweils über 13 Prozent am größten aus.

Verteilung zulässige Beschwerden Versicherungsombudsmann 2011-2012 (Quelle: Tätigkeitsbericht 2012 Versicherungsombudsmann)

Von den insgesamt eingegangenen Beschwerden wurden 95,4 Prozent als Unternehmens-Beschwerden gewertet und 2,3 Prozent als Vermittlerbeschwerden. Der Rest fiel unter Sonstiges. Der heutige Bericht konzentriert sich voll auf die eingegangenen Vermittlerbeschwerden.

Die Masse der Vermittlerbeschwerden ist unzulässig

Die Zahl der eingegangenen Beschwerden gegen ungebundene Versicherungsvermittler sank im Berichtsjahr um 11,8 Prozent auf 396 (Vorjahr: 449). Dies markiert den niedrigsten Stand seit Übernahme der Zuständigkeit im Jahr 2007.

Dabei wurden vom Ombudsmann lediglich 94 (143) Eingaben als zulässig eingestuft. Drei Viertel der Eingaben wurden als unzulässig abgewiesen. Für eine zulässige Beschwerde eines Versicherungsnehmers muss der Stichtag nach dem 22. Mai 2007 liegen, ein Versicherungsvertrag vermittelt worden sein und es sich um einen unabhängigen Versicherungsvermittler handeln.

Beschwerden gegen gebundene Vermittler werden nicht gesondert erfasst und den Unternehmensbeschwerden hinzugefügt. Dies ist für den Beschwerdeführer auch von Vorteil, weil der Ombudsmann hier verbindliche Entscheidungen treffen kann.

Die Erfolgsquote bei den zulässigen Vermittlerbeschwerden sank im vergangenen Jahr deutlich auf nur noch 22,2 (33,7) Prozent. Bei den Versicherungs-Unternehmen liegt sie in etwa bei 30 Prozent. Gegen einen gegen Honorar arbeitenden Versicherungsberater habe es noch nie eine Beschwerde gegeben, sagte Hiort am Rande der Pressekonferenz dem VersicherungsJournal. Hier würde sich aber auch die Frage der Zulässigkeit stellen, da dieser ja keine Versicherungen vermitteln darf.

Bei Umdeckungen gab es die gröbsten Mängel

Den inhaltlichen Schwerpunkt der Vermittlerbeschwerden bildeten dem Tätigkeitsbericht zufolge Beanstandungen bei der Beratung und die Vermittlung von nicht benötigten Versicherungsverträgen. „Einige im Beschwerdeverfahren eingeholte Stellungnahmen der Vermittler ließen erkennen, dass diese selbst nicht über die notwendigen Kenntnisse verfügten“, heißt es nicht gerade schmeichelhaft weiter.

Horst Hiort, Günter Hirsch (Bild: Brüss)
Horst Hiort, Günter Hirsch (Bild: Brüss)

Oft seien Dokumentationen zu schematisch ausgefüllt worden, ohne auf die konkrete Lage des Antragsstellers Bezug zu nehmen. „Besonders fiel dieser Mangel bei Umdeckungen, also der Kündigung vorhandener und dem Abschluss neuer Verträge, auf“, konstatiert der Ombudsmann.

Aber gerade bei Umdeckungen müsse der Vermittler hinsichtlich der Nachteile eines Vertragswechsels, der neuen Kosten und der Unterschiede im Versicherungsschutz informieren. „In einigen dem Ombudsmann vorliegenden Fällen war aus der Dokumentation noch nicht einmal erkennbar, dass es sich um eine Umdeckung handelte.“

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