Die Lehrerin, die Zecke und die Berufsgenossenschaft

1.9.2017 (€) – Die Folgen eines Zeckenbisses als Dienstunfall anerkennen zu lassen, ist äußerst schwierig. Das belegt erneut ein aktuelles Urteil des Thüringer Landessozialgerichts. (Bild: Pixabay CC0)

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