Keine einseitigen Vertragsveränderungen

15.3.2006 (€) – Darf ein Telekommunikations-Unternehmen seine Vertragsbedingungen zu Ungunsten des Kunden ändern, wenn dieser auf eine entsprechende E-Mail nicht reagiert? Ein Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main schafft Klarheit.

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